Nachstehend
sind die normal anfallenden Kosten für den Bezug von Trinkwasser und
den Anschluss an das Leitungsnetz der Wasserversorgung Grabs
aufgelistet.
1. Wiederkehrende Kosten
Für
den Wasserkonsum bezahlt der Hauseigentümer folgende wiederkehrende
Kosten (die Konsumgebühren werden im Moment mit 100 % belastet):
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a)
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Pro m3 Trinkwasser (= 1'000 Liter) wird ein Preis von CHF 1.20 verrechnet.
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b)
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Die jährliche Grundgebühr pro Anschluss beträgt CHF 100.00.
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c)
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Es wird jährlich ein Gebäudezuschlag erhoben von
0.2 ‰ des Zeitwertes des angeschlossenen Gebäudes, mindestens CHF
20.00 maximal CHF 2'000.00.
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| d) |
Bei einem Leck an der Hausanschlussleitung
entscheidet der Brunnenmeister, ob die Leitung repariert oder erneuert
werden muss. Die Kosten für Reparaturen gehen zu Lasten der
Wasserversorgung. Muss eine ganze Leitung erneuert werden, wird dem
Hauseigentümer CHF 2'000.00 belastet. Wenn die Erneuerung des
Hausanschlusses mehr als CHF 5'000.00 beträgt, kann der Verwaltungsrat
die diesen Betrag überschreitenden Kosten zusätzlich in Rechnung
stellen, insbesondere wenn Anschlussleitungen auf privatem Grund durch
Strassen, Garageneinfahrten, Mauern, Treppen oder anderen Anlagen
überbaut wurden.
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Für die Positionen 1
a bis c wird eine Akonto-Rechnung im Februar, Mai und
August und eine Schlussabrechnung im Dezember erstellt. Für die Position
1 d) wird nach Vorliegen aller Ausgaben eine Abrechnung erstellt.
2. Neubauten
Bei einem Neubau fallen folgende, einmalige Beiträge an:
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a)
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Es wird eine Grundquote von CHF 1'000.00 (inkl. Mehrwertsteuer) pro Anschluss erhoben.
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b)
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Der Gebäudezuschlag beträgt 1.5 % des Neuwertes für
Industrie- und Gewerbebetriebe, Tankanlagen, Ferienheime, Ferienhäuser,
Zweitwohnungen; 1.0 % für die übrigen Wohnbauten, Schulhäuser, Kirchen,
öffentliche Bauten usw.; 0.75 % für landwirtschaftliche
Ökonomiegebäude, wie Ställe, Scheunen und Remisen.
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c)
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An den Bau der Basisanlagen, wie Wassergewinnungs-,
Speicher-, Regel-, Förder- und Transportanlagen erhebt die
Wasserversorgung Grabs einen Baukostenbeitrag von CHF 3.00 pro m2 der
überbauten Parzelle.
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| d) |
Die Kosten des Hausanschlusses inkl.
Baumeisterarbeiten (von der Hauptleitung bis ins Haus) muss vom
Liegenschaftsbesitzer übernommen werden.
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Für den Gebäudezuschlag wird eine Akonto-Rechnung
(90 % des Zuschlages) bei Erteilung der Baubewilligung erhoben. Eine
Schlussabrechnung mit allen Beiträgen erfolgt nach der
Gebäudeschatzung, i.d.R. ca. sechs Monate nach Abschluss der
Bauarbeiten. Der Liegenschaftsbesitzer erteilt direkt Auftrag an einen
Installateur oder an die Wasserversorgung, den Hausanschluss zu
erstellen, und erhält direkt eine Rechnung für diese Arbeiten.
3. Umbauten
Erfahren
Bauten und Anlagen infolge nachträglicher baulicher Veränderung eine
Wertvermehrung, so ist eine Beitragszahlung zu den Ansätzen gemäss
Punkt 2 b) (1.5 %, 1 % oder 1.5 % des Mehrwertes) zu entrichten, wenn
sich der Gebäudeneuwert um mehr als CHF 50'000.00 erhöht. Die
anrechenbare Wertvermehrung besteht aus der Differenz vom aufgewerteten
Gebäudeneuwert vor Beginn der baulichen Veränderung zum neu geschätzten
Gebäudeneuwert abzüglich CHF 50'000.00.
Wasserversorgung_Gebührentarif.pdf
Wasser-Reglement