Anschlüsse von neuen Liegenschaften
Gemäss Wasserreglement können sich alle auf dem Gemeindegebiet Grabs stehenden Liegenschaften am Netz der Wasserversorgung anschliessen. Der Grundeigentümer stellt ein entsprechendes Gesuch, welches nachstehend heruntergeladen oder auf dem Bauamt der Gemeinde Grabs bezogen werden kann. Nach Erhalt des Gesuchs bespricht der Brunnenmeister mit Ihnen oder Ihrem Architekten die Leitungsführung sowie die Konditionen der Anschlussgebühren. Ein offizielle Bewilligung durch den Verwaltungsrat der Wasserversorgungs-Korporation wird Ihnen dann zugestellt.
Die Installation kann durch die Wasserversorgungs-Korporation erfolgen oder durch einen Sanitärinstallateur, welcher über eine Bewilligung der Wasserversorgungs-Korporation verfügen muss. Die Liste der befugten Sanitärinstallateure kann nachstehend heruntergeladen werden.
Liste der Installateure.pdf
33 01 FO Anschlussgesuch.pdf